Zulassung
Verfasst: 02.08.2008 12:44
Ich wohne auf den Land in einer Stadt mit ca. 6000 Einwohnern und versuche im Augenblick für einen i167 eine Ausnahmegenehmigung für den öffentlichen Bereich zu bekommen. Es wird eine "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h" gefordert. Beim i167 wahrscheinlich aufgrund des 3-Schlüsselsystems möglich, wenn nur der 2. Schlüssel vorhanden ist.
Fahren aber nur auf Fahrbahn, nicht auf Gehwegen. Man wird also bewußt zum Verkehrshindernis gemacht, um uns hinterher besser verbieten zu können !
Es ist kein Witz, daß die Ausnahmegenehmigung nur für den jeweiligen Bereich der Landesbehörde gilt. Das Gerät mit in ein anderes Bundesland zu nehmen um es dort zu benutzen , kannst du vergessen, oder du holst dir eine weitere Genehmigung des Landes in dem du fahren möchtest. Toll !! oder?
Leute, genießt das unkontrollierte Fahren noch, solange es möglich ist ! Wenn sich wirklich noch viel mehr von uns im öffentlichen Bereich bewegen, wird es zu stärkeren Kontrollen und Strafen kommen; es muss doch Geld in die öffentlichen Kassen .
Solange SEGWAY weiter den bequemen Weg geht, ein Verkehrsgerät zu verkaufen, ohne eine generelle Zulassung für den öffentlichen Bereich (die dann zum Antrag einer Ausnahmegegenehmigung genutzt werden kann) mit anbieten zu wollen (oder können), sollte man den teuren Preis nicht zahlen. Wenn SEGWAY die Geräte nicht mehr los wird, werden sie sich wohl oder übel eine andere Vertriebs-u. Preisstruktur überlegen müssen !
Aber das gehört nun nicht mehr unter "RECHTLICHES". Deshalb Schluß hier !!
Walter2
Fahren aber nur auf Fahrbahn, nicht auf Gehwegen. Man wird also bewußt zum Verkehrshindernis gemacht, um uns hinterher besser verbieten zu können !
Es ist kein Witz, daß die Ausnahmegenehmigung nur für den jeweiligen Bereich der Landesbehörde gilt. Das Gerät mit in ein anderes Bundesland zu nehmen um es dort zu benutzen , kannst du vergessen, oder du holst dir eine weitere Genehmigung des Landes in dem du fahren möchtest. Toll !! oder?
Leute, genießt das unkontrollierte Fahren noch, solange es möglich ist ! Wenn sich wirklich noch viel mehr von uns im öffentlichen Bereich bewegen, wird es zu stärkeren Kontrollen und Strafen kommen; es muss doch Geld in die öffentlichen Kassen .
Solange SEGWAY weiter den bequemen Weg geht, ein Verkehrsgerät zu verkaufen, ohne eine generelle Zulassung für den öffentlichen Bereich (die dann zum Antrag einer Ausnahmegegenehmigung genutzt werden kann) mit anbieten zu wollen (oder können), sollte man den teuren Preis nicht zahlen. Wenn SEGWAY die Geräte nicht mehr los wird, werden sie sich wohl oder übel eine andere Vertriebs-u. Preisstruktur überlegen müssen !
Aber das gehört nun nicht mehr unter "RECHTLICHES". Deshalb Schluß hier !!
Walter2