Betrieb eines XT aus USA-Import in Berlin?
Verfasst: 10.07.2008 01:14
Zunächst mal Hallo an alle hier im Segwayforum...
Ich wohne in Berlin-Spandau und stehe vor einer schwerwiegenden Entscheidung: Nachdem ich auf Messen/Veranstaltungen probeweise mit einem Segway gefahren bin, bin ich irgendwie von diesem Gerät infiziert worden...
Nun verkauft zufälligerweise ein Bekannter aus dem Saarland seinen 2 Jahre alten Segway-XT, welchen er selber nach einem Urlaub aus den USA nach BRD importiert hatte.
Ich wäre an einem Erwerb interessiert, möchte mich aber beim Fahren nicht strafbar machen.
Nun habe ich hier gelesen, dass es den USA-Direktimporten irgendwie an einer bestimmten Bescheinigung fehlen würde, weshalb diese "Ausnahmegenehmigung" nicht ohne weiteres zu bekommen ist (da angeblich BRD-Segwayhändler keine Bescheinigung für USA-Importe ausstellen??).
Weiters habe ich den Ablauf zur Erlangung einer Betriebserlaubnis so verstanden:
1) Mofa-Kennzeichen bei Segway-freundlicher Versicherung beantragen.
2) Mit montiertem Mofa-Kennzeichen (und Versicherungs-Unterlagen) sowie montierter Klingel, Fahrlicht, Rücklicht und Reflektoren zur TÜV-Einzelabnahme.
3) Nach erfolgreicher Abnahme mit der TÜV-Bescheinigung zur Zulassungsstelle bezüglich Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Mofa-Führerscheininhaber.
Habe ich das so richtig verstanden?
Es ist so: Letztlich hängt meine Kaufentscheidung davon ab, ob ich hier in Berlin mit einer solchen Abnahme/Erlaubniserteilung durchkomme, also mit einem Segway halbwegs "legal" in der Öffentlichkeit (nicht auf Straßen) fahren kann.
Anders formuliert: Ich möchte eine Straftat in jedem Fall vermeiden, mit einer OWi (ohne Punkte!) könnte ich leben...
Ich wohne in Berlin-Spandau und stehe vor einer schwerwiegenden Entscheidung: Nachdem ich auf Messen/Veranstaltungen probeweise mit einem Segway gefahren bin, bin ich irgendwie von diesem Gerät infiziert worden...
Nun verkauft zufälligerweise ein Bekannter aus dem Saarland seinen 2 Jahre alten Segway-XT, welchen er selber nach einem Urlaub aus den USA nach BRD importiert hatte.
Ich wäre an einem Erwerb interessiert, möchte mich aber beim Fahren nicht strafbar machen.
Nun habe ich hier gelesen, dass es den USA-Direktimporten irgendwie an einer bestimmten Bescheinigung fehlen würde, weshalb diese "Ausnahmegenehmigung" nicht ohne weiteres zu bekommen ist (da angeblich BRD-Segwayhändler keine Bescheinigung für USA-Importe ausstellen??).
Weiters habe ich den Ablauf zur Erlangung einer Betriebserlaubnis so verstanden:
1) Mofa-Kennzeichen bei Segway-freundlicher Versicherung beantragen.
2) Mit montiertem Mofa-Kennzeichen (und Versicherungs-Unterlagen) sowie montierter Klingel, Fahrlicht, Rücklicht und Reflektoren zur TÜV-Einzelabnahme.
3) Nach erfolgreicher Abnahme mit der TÜV-Bescheinigung zur Zulassungsstelle bezüglich Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Mofa-Führerscheininhaber.
Habe ich das so richtig verstanden?
Es ist so: Letztlich hängt meine Kaufentscheidung davon ab, ob ich hier in Berlin mit einer solchen Abnahme/Erlaubniserteilung durchkomme, also mit einem Segway halbwegs "legal" in der Öffentlichkeit (nicht auf Straßen) fahren kann.
Anders formuliert: Ich möchte eine Straftat in jedem Fall vermeiden, mit einer OWi (ohne Punkte!) könnte ich leben...