Hallo Waeck
Habe die Meldung von Mathiegi in der Zeit zwischen Tippen und Absenden gesehen...........
Ich sende meine Antwort trotzdem noch:
Deine Frage ist überhaupt
nicht Doof :!:
Wir unterstehen in CH Gesetzen von vor fünfzig Jahren, wo die Motorleistung von Benzinmotörchen für eine Kategorieeinteilung als entscheiden betrachtet wurde. Unsere Gesetzesformulierer vereinfachten die Einteilung, indem sie den Hubraum der damals bekannten Motörchen als Bemessungsgrundlage wählten.
Im Zuge der EU-Anpassung wurde um Anfangs +- 2000 eine (Motor-)Leistungs-Kurve mit kW-Muster darüber gelegt und bisherige CH-Kategorieneinteilungen wurden bestmöglich beibehalten:
- Fahrrad: keine Altersbeschränkung
- Motorfahrrad; =Fahrrad mit Hilfsmotor: bis 50ccm; ab 14; bis 30 km/h; später Nummernschild 10X14cm
- Kleinmotorrad ohne Sozius; bis 50ccm(?); ab 18; Nummernschild gelb 20 X 14cm; Fahrzeug und Führerprüfung
- Motorrad: bis 125ccm ab 18; weisses Nummernschild 20 X 14cm; Fahrzeug- und Führerprüfung
- (Off Topic: Landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 40 TONNEN und 30km/h mit Prüfung ab 14 Jahren !!!!!!!!!!)
- PKW ab 18; wie in EU Fahrzeug- und Führerprüfung
(Auflistung veraltet und wohl in einigen Punkten ungenau :oops: )
Mit dem Auftauchen des Segway mussten alle (!) Europäischen Länder das technisch sichere Fahrzeug in ihre Gesetzgebung integrieren.
Die EU wollte sich nicht festlegen und entschied (feige....) , dass die Zulassung Ländersache sei.
Die "Länder" entschieden in Folge nach den
unterschiedlichsten Kriterien, das Fahrzeug in die eigenen Gesetze einzuflechten.
- Italien: Spielzeug, keine Einteilung
- Frankreich: Spielzeug; NUR(!!) auf Fussgängerwegen
- CH : Kleinmotorrad; (anfangs:) NIEMALS (!!) auf Fussgängerwegen
- Österreich: "das gilt als Fahrrad. basta; .....,")
- Deutschland: Zulassungen unterschiedlich in jedem Bundesland; später einigermassen übereinstimmend als "Mofa" (????)
Die Schweizer fanden also keinen Leitfaden aus der EU, den sie so gerne angenommen hätten. Sie legten das Segway über ihren alten Kategorieen-Raster und stellten fest, dass es mehr Antriebsleistung als ein bisher bekanntes "50ccm-Benzin-Mofa" hat und somit nicht als Mofa zugelassen werden kann.
(Sie haben nicht genügend einbeziehen können, dass
die Segway-Motorleistung insbesondere FÜR DAS BREMSENvom Hersteller so gewählt wurde)
Die nächst höhere CH-Kategorie war daher ein Motorfahrzeug der Klasse "Kleinmotorrad".
In der Folge wurden alle CH-Anforderungen nach der Kategorie "Kleinmotorrad" ausgerichtet:
- Führerschein für Kleinmotorrad (ab 18; mit praktischer Führerprüfung; ein Segway ist als Prüfungsfahrzeug NICHT zulässig! :-o
- andere Motorrad-Führerscheine wurden anerkannt; uralte PKW-Führerscheine auch
- Haftpflichtversicherungspflicht
- Technische Ausrüstung gem. "Kleinmotorrad": = ERHÖHTE Anforderungen als als Mofa oder Fahrrad(!! andere E-Zulassungsnummern für Beleuchtungsmittel und VIELES Weiteres wäre mit Fahrradausrüstung ungenügend!!)
- technische Motorfahrzeug-Nachprüfung alle paar Jahre... Erstmals nach 4, dann nach 3 und anschliessend alle2 Jahre nach Erstinverkehrssetzung stünde im Gesetz; das persönliche Aufgebot kann sich manchmal etwas verzögern :D )
Damit waren wir Schweizer die BEST Geprüften; BEST versicherten, Teuerst versicherten Segways weltweit :!:
Wir durften uns als eingelöstes und versichertes "Segway-CH-Kleinmotorrad" auf alle Strassen der Welt wagen, (wo keine Mindestgeschwindigkeit über 20km/h vorgeschrieben ist) :!:
Wir mussten aber unser Landeskennzeichen anbringen!!!
Das ist das "CH"-Schild auf ovalem weissen Untergrund mit 10mm Schriftdicke, das es früher auch in "A" oder "D" oder "I"-oder von weiteren Ländern in der Ausführung als Aufkleber gab. Neu ist das "Länder-Unterscheidungskennzeichen" im blauen Schriftfeld neben der Zulassungsnummer im (PKW-?)-Nummernschild integriert. Wir Schweizer müssen uns ein CH-Schild auf das Fahrzeug kleben, wenn wir als solches im Ausland betrachtet und beurteilt werden wollen!
Gleiches gilt für ausländische Gäste, die mit eigenem Segway in der Schweiz unterwegs sind!!
Bringt das Eigene "Länder-Unterscheidungskennzeichen" an Eurem Segway an, damit Ihr nach den Zulassungsgesetzen Eures Heimatstaates beurteilt werdet :!:
Um endlich "Schweizerfragen" zu beantworten:
- Seit Juni 2012 dürfen CH-Segways auch Fahrradwege- und Streifen befahren. Ausserdem dürfen sie mit 20km/h verkehren, obwohl die "Kleinmotorrad-Ausrüstung" ohne Abblendlicht in dieser Kategorie eigentlich nur 15km/h zulässt.
- Per 01.Juli 2013 sind für "Kleinmotorräder" auch Schilder im Format 10X 14cm zugelassen, welche die bisherigen und unfallträchtigen Bremsfallschirme im alten Kuchenblechformat endlich ablösen sollen. Diese sind aber noch lange nicht erhältlich:
LEIDER wurden weder von eidgenössischen noch kantonalen Behörden noch keinerlei Anstrengungen unternommen, für dieses neue Kennzeichenformat ein passendes Layout oder gar passende Stanzmaschinen zu bestellen. Unsere Beamten sehen anscheinend keine Dringlichkeit für Unfall-Verhütende Massnahmen und verweisen blauäugig auf die ihnen gewährte Übergangsfrist bis 2017; "zum Aufbrauch der alten Schilder"...........
Was beim Gesetzgeber nach langwierigen Beurteilungen und Behandlungen als verkehrssichernde Teilmassnahme erkannt wurde, versickert nun bei 08:00 bis 17:00-Uhr-Beamten..........
- Am 13. Juni wurden im Bundesrat, den Kommisionen von Nationalrat und Ständerat und zum Schluss im Gesammt-Parlament beschlossen, weitere Erleichterungen vorzusehen. Insbesondere wurde beschlossen, u.A. den Segway die "gesammte Verkerhrsfläche für Fahrräder" ebenfalls zugänglich zu machen.
Weiter wurden bei der Führerscheinpflicht und der Fahrzeug-Nachkontrolle (TüV) Erleichterungen beschlossen.
KEINE ERLEICHTERUNGEN gelten aber bei den Ausrüstungs-, Versicherungs- und "Kategorie"-Fragen!
Die erhöhten technischen Anforderungen müssen weiterhin diejeneige eines Kleinmotorrades erfüllen!
Einfache und zweckmässige Fahrradbeleuchtung ist demnach noch viel länger noch nicht zugelassen!
"Länger" in CH bedeutet....: Die fertigen Parlamentsbeschlüsse unterliegen dem Referendum und bei dessen Ergreifen einer Frist zum Sammeln von Unterschriften, die ab genügender Anzahl eine Volksabstimmung erfordert. Der Termin der Volksabstimmung wird vom (??) bestimmt und kann, bei einem so wahnsinig brisanten Fall wie einer Segway-Fahrerleichterung, durchaus einige Jahre in der Zukunft liegen (siehe Minder-Initiative)!
Bei einem minder schweren Entscheid der Behörden wie beim beschlossenen Nummenschild mit Inkrafttreten 01.06.13 war auch NUR die Einbringung des Beschlusses in den Pendenzenstapel der Beamten terminiert. Diese werden uns Stimmbürger in diesem minder bevorzugten Vorgang beweisen können, dass sie absolut unterbezahlt sind.,.. und .... :-o
Ein Spendenkonto habe ich gerade nicht zur Hand, aber:
Vor der Umsetzung im CH-Verkehrsalltag wird wohl endlich schon "
das Perpetuum-Mobile" serienreif sein. Darum wollen wir Schweizer gar keine dieser vorschnellen und unüberlegten Gesetze!
Grüsse vom Chrigel
PS: nagelt mich politisch, juristisch nicht fest, was wann entschieden wurde und wie Inkrafttretung in CH funktioniert. Manchmal enttäuscht mich der amtliche Terminplan ungemein, wie derzeit. Manchmal bin ich überrascht, wie schnell Beamte sachlich, kompetent nahe Entscheide darlegen und kundenfreundlich Auskunft geben.