Zulassung eines gebraucht gekauften Segway?
Verfasst: 15.01.2012 10:50
Hallo Segway Gemeinde
Ich habe mir im letzten Oktober einen gebrauchten Segway i2 in Bayern, Entschuldigung in Franken, gekauft. Der Segway ist BJ 2008 und ist aktuell noch versichert. Die Versicherung habe ich angeschrieben und über den Eigentümerwechsel informiert, der Vertrag wurde auf mich umgeschrieben.
Jetzt lese ich schon seit geraumer Zeit hier mit und bin mir nicht sicher, ob ich ähnlich wie bei einem Kfz den Segway "ummelden" muss.
Der Segway hat ein Gutachten vom TÜV Süd, auf dem die Betriebserlaubnis eingetragen ist. Weiterhin habe ich ein Gutachten zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO. Diese ist bis zum 31.12.2009 befristet, sollte aber jetzt durch die gesetzlichen Grundlagen nicht mehr erforderlich sein.
Muss ich jetzt, nachdem der Segway nach Hessen "umgezogen" ist, noch irgendwelche Ummeldungen vornehmen oder reichen die vorhandenen Unterlagen aus?
Danke schon mal für eure (hoffentlich zahlreichen) Antworten.
Gruß,
Rinzenprolle
PS: Dieses Thema scheint ja immer wieder hochzukochen, vielleicht kann man ja einen Thread pinnen, in dem die rechtlichen Grundlagen, sowie die notwendigen Schritte beim Kauf eines Segways, erklärt werden.
Ich habe mir im letzten Oktober einen gebrauchten Segway i2 in Bayern, Entschuldigung in Franken, gekauft. Der Segway ist BJ 2008 und ist aktuell noch versichert. Die Versicherung habe ich angeschrieben und über den Eigentümerwechsel informiert, der Vertrag wurde auf mich umgeschrieben.
Jetzt lese ich schon seit geraumer Zeit hier mit und bin mir nicht sicher, ob ich ähnlich wie bei einem Kfz den Segway "ummelden" muss.
Der Segway hat ein Gutachten vom TÜV Süd, auf dem die Betriebserlaubnis eingetragen ist. Weiterhin habe ich ein Gutachten zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO. Diese ist bis zum 31.12.2009 befristet, sollte aber jetzt durch die gesetzlichen Grundlagen nicht mehr erforderlich sein.
Muss ich jetzt, nachdem der Segway nach Hessen "umgezogen" ist, noch irgendwelche Ummeldungen vornehmen oder reichen die vorhandenen Unterlagen aus?
Danke schon mal für eure (hoffentlich zahlreichen) Antworten.
Gruß,
Rinzenprolle
PS: Dieses Thema scheint ja immer wieder hochzukochen, vielleicht kann man ja einen Thread pinnen, in dem die rechtlichen Grundlagen, sowie die notwendigen Schritte beim Kauf eines Segways, erklärt werden.