Seite 1 von 1

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Verfasst: 27.09.2009 11:14
von Hannes
Allgemeine Betriebserlaubnis,

also wenn ich das richtig gelesen habe, dann muß man zum TÜV, weil es für den Segway noch keine ABE gibt, sehe ich das so richtig?

wenn ja, wann kommt die ABE? , gibt es die dann nur für die in Deutschland gekauften Segway`s i2? oder generell dann auch für Grauimporte? mal frech gefragt *g*

vielleicht weiß der eine oder andere ja schon mehr, gell

Grüße an alle vom Hannes

Re: Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Verfasst: 27.09.2009 12:47
von Gawrisch
Die ABE ist, laut meinen Informationen, in Beantragung und wird es bald für alle Geräte geben die in Deutschland ordnungsgemäß ausgeliefert werden. Diese ABE wird für Importe nicht gültig sein und es wird dafür auch keine geben.

Re: Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Verfasst: 27.09.2009 17:04
von Tombo
Gawrisch hat geschrieben:Diese ABE wird für Importe nicht gültig sein und es wird dafür auch keine geben.
Wenn das wirklich so ist, sollte sich der Hersteller um eine europäische Typgenehmigung kümmern.

mehr zur Betriebserlaubnis http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebserlaubnis

Re: Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Verfasst: 16.09.2010 18:28
von Ninjapilot
Servus! Wie bei meiner Vorstellung im Allgemeinen Bereich mache ich die ABE zur Bedingung für einen Kauf. Ich hoffe sehr, dass sich da endlich bald was tut. Servus, christian

Re: Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Verfasst: 16.09.2010 19:30
von UliW
Gawrisch hat geschrieben:Die ABE ist, laut meinen Informationen, in Beantragung und wird es bald für alle Geräte geben die in Deutschland ordnungsgemäß ausgeliefert werden. Diese ABE wird für Importe nicht gültig sein und es wird dafür auch keine geben.
Ist doch letztlich völlig egal ob ABE oder BE durch Strassenverkehrsamt.
Wichtig ist mir einzig die Möglichkeit meinen Segway versichern und auf der
Strasse fahren zu können.Zugegeben wären " handlichere " Papiere nett ,
aber es geht halt auch so.
( DIN A4 gefaltet ergibt DIN A5 ,und das passt prima in die Lenkertasche )

Re: Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Verfasst: 16.09.2010 23:22
von heinzeheinz
Oder dann noch einmal falten, ergibt dann DIN A 6 und passt in die Brieftasche!
(nach 6 Mal sogar in die Geldbörse)

Re: Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Verfasst: 20.09.2010 09:18
von UliW
heinzeheinz hat geschrieben:Oder dann noch einmal falten, ergibt dann DIN A 6 und passt in die Brieftasche!
(nach 6 Mal sogar in die Geldbörse)
Habe auf Nachfrage bei diversen Stellen ( Polizei und Strassenverkehrsamt ) einen interessanten Tipp bekommen:
DIN A4 Orginale auf DIN A5 verkleinert kopieren ( alles muß noch ohne Lupe lesbar sein )
und beglaubigen lassen ergibt absolut vollwertigen Ersatz zu den Orginalen.
Interessant ist dies auch für alle Vermieter , da die Orginale sauber im Büro verwahrt werden
können.Der Kunde bekommt lediglich die beglaubigte Kopie ausgehändigt.
Bei Bedarf können neue beglaubigte Kopien erstellt werden.
Ich denke dies ist praktisch , kostengünstig und bietet darüber hinaus noch den Vorteil
daß keine Unterlagen an den Kunden ausgehändigt werden müssen , die im weitesten
Sinne als Eigentumsnachweis " falsch " verstanden werden können.
Beim Autoverleiher bekommt der Kunde ja auch nur den KFZ-Schein ausgehändigt
und nicht den Brief.

Re: Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Verfasst: 21.09.2010 12:32
von Wendelstein
UliW hat geschrieben: Zugegeben wären "handlichere" Papiere nett, aber es geht halt auch so. (DIN A4 gefaltet ergibt DIN A5, und das passt prima in die Lenkertasche.)
Das Formblatt für das Gutachten, das mir vor 2 Monaten vom TÜV Süd (Ingolstadt) ausgestellt wurde, ist von vornherein wie ein KFZ-Fahrzeugschein ausgelegt und hat wie dieser gefaltet das Format A7.