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Zulassung durch STVA

Verfasst: 09.09.2009 19:06
von Volker
Hallo,
habe heute mein i2 beim Straßenverkehrsamt zugelassen.
Es wurden 5 Ausnahmegenehmigungen erstellt. Plus Zulassung
5 x Ausnahmegenehmigungen :shock1: 75.- EUR Zulassung 40.-EUR Macht 120.- EUR. :-(
Schon ein Hammer, oder?
TÜV 250.- EUR. :shock1:

Da lasse ich ja bald 10 PKW`s zu :D

Gruß
Volker

Re: Zulassung durch STVA

Verfasst: 09.09.2009 20:19
von ViperGTS
Das ist politisch wohl so gewollt, oder?

Im TV den Helden spielen mit Elektro-Autos und Hybriden...in der Praxis den Nutzern von E-Mobilen die Knüppel zwischen die Beine werfen, wo immer es geht!

Großes Danke an die POLITIKER und BÜROKRATEN. :book2:

Re: Zulassung durch STVA

Verfasst: 09.09.2009 20:22
von Brummbaer
ViperGTS hat geschrieben:Das ist politisch wohl so gewollt, oder?

Im TV den Helden spielen mit Elektro-Autos und Hybriden...in der Praxis den Nutzern von E-Mobilen die Knüppel zwischen die Beine werfen, wo immer es geht!

Großes Danke an die POLITIKER und BÜROKRATEN. :book2:
Alles eine Frage der Lobby, wenn Dein E-Mobil vier Räder hat und wie ein Auto aussieht, dann ist das alles kein Problem.

Re: Zulassung durch STVA

Verfasst: 11.09.2009 21:46
von Tombo
Es wurden 5 Ausnahmegenehmigungen erstellt. Plus Zulassung
5 x Ausnahmegenehmigungen :shock1: 75.- EUR Zulassung 40.-EUR Macht 120.- EUR. :-(
Schon ein Hammer, oder?
der Hammer ist auch, dass manche das einfach mitmachen und bezahlen.
Klar - man will endlich offiziell fahren, aber so lassen die sich nur weitere Gebühren einfallen - irgendwer wird es schon zahlen.

Re: Zulassung durch STVA

Verfasst: 23.09.2009 11:50
von greyimporter
Ich hab deine Kostenrechnung ans Bundesministerium für Verkehr geschickt und folgenden Brief erhalten:

Betreff: Mobilitätshilfen

Bezug: Ihr Schreiben vom 14.09.2009
Aktenzeichen: S 35/7362.2/1
Datum: Bonn, 21.09.2009
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Sehr geehrter Herr ...,

in Ihrem Schreiben beanstanden Sie die hohen Kosten für die „Zulassung“ des Segway-Human-Transporters. Sie verweisen dabei auf einen Beitrag in einem Internetforum. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass der Segway keiner Zulassung bedarf und folglich auch keine Kosten hierfür anfallen können. Was den von Ihnen angegebenen Beitrag in einem Internetforum betrifft, so ist hieraus nicht eindeutig zu entnehmen, wofür Kosten angefallen sein könnten. Möglicherweise handelt es sich um Kosten für Ausnahmegenehmigungen. Solche sind aber grundsätzlich nach Inkrafttreten der so genannten Mobilitätshilfen-Verordnung nicht mehr erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Bernd Weber

Re: Zulassung durch STVA

Verfasst: 23.09.2009 12:54
von s2coupe
Ha Ha Ha...

Re: Zulassung durch STVA

Verfasst: 23.09.2009 18:24
von hufi
Im Link ist die betreffende Gebührenordnung der Straßenverkehrsämter. Die Nummern 227.1 und ggf. 255 betreffen Seg´s. Den Ermessensspielraum der Behörden halte ich für sehr hoch.

http://bundesrecht.juris.de/stgebo/anlage_11.html

Gruß

Hufi

Re: Zulassung durch STVA

Verfasst: 23.09.2009 20:18
von hotelastoria.com
Hallo zusammen,

was ist nun Sache bei der Zulassung?
greyimporter hat geschrieben:Ich hab deine Kostenrechnung ans Bundesministerium für Verkehr ...........
Solche sind aber grundsätzlich nach Inkrafttreten der so genannten Mobilitätshilfen-Verordnung nicht mehr erforderlich.
Danke für die Info.

Gruß

Klaus

Re: Zulassung durch STVA

Verfasst: 24.09.2009 01:03
von danyo
Hmm also,
meine Zulassung lief wie folgt ab:

TÜV Köln Abnahme lt. §4 und §21 StVo - 116,00 Euro
Zulassungstelle Mainz Betriebserlaubnis (8 min.) keine doofen Fragen, Stempel und 10,20 € Ärmer.

Ohne Auflagen etc.

Gruß aus Mainz

Re: Zulassung durch STVA

Verfasst: 24.09.2009 17:37
von stadtgleiter
Hallo Leute,

vielleicht machen alle die Fahren wollen einen entscheidenden Fehler, nämlich zum TÜV und zur Zulassung zu gehen. Wenn ich die Zeilen aus dem Ministerium richtig deute, dann ist eine solche "Vorführung" nicht vorgesehen, oder!? Wie wäre es mit Versicherungskennzeichen dranschrauben und einfach fahren??

Gruß aus Frankfurt, von Einem der immer noch nicht zugelassen hat.
stadtgleiter

Re: Zulassung durch STVA

Verfasst: 24.09.2009 18:09
von mondi
Nee Du,
dass hat schon seinen Sinn!!

Der TÜV bestätigt nur den momentanen Zustand eines Fahrzeugs. Bzw. die Einhaltung von div. Vorgaben durch den Gesetzgeber.

Die Zulassungsstelle erteilt dann die Erlaubnis, dieses "Gefährt", auch auf den öffentlichen Verkehrsbereichen betreiben zu dürfen. :-)

Guck mal auf mein Avatar...., ohne diesen Stempel geht leider nix, außer mit Ausnahmegenehmigung.


Gruß aus Karlsruhe, von Einem der zugelassen ist. ( und dies jeden Tag aufs Neue genießt!) :D

Micha.

Re: Zulassung durch STVA

Verfasst: 25.09.2009 09:52
von greyimporter
Der TÜV bestätigt für viel Geld für tausende SEG Kilometer nur eine Momentaufnahme. Ich dagegen sorge eigenverantwortlich für den laufend verkehrsicheren und STVO konformen Zustand.

Zur restlosen Klärung der Zulassungsfrage habe ich nochmal an Herrn Weber vom Verkehrsministerium geschrieben. Diesmal hab ich das Wort Zulassung vermieden und explizit nach TÜV Vorführung und Betriebserlaubnis gefragt, wenn vom Hersteller bei Selbstimporten keine allgemeine Betriebserlaubnis auf Deutschem Formblatt beigegeben wurde.

Diese ABE vom Hersteller oder Generalimporteur ist sicher der Punkt, oder ist schon mal jemand mit einem neuen Mofa zu TÜV und Zulassung gefahren? Kennzeichen dran und los doch!

Frage ist nur, wie kommen wir zu dem Wisch. Vielleicht doch vom Importeur gegen ein kleines Entgelt.

Re: Zulassung durch STVA

Verfasst: 25.09.2009 13:29
von heinzeheinz
Ich sehe das ebenso wie "greyimporter"!
Bin mal gespannt, ob und wie sich Herr Weber äußert :-?
Auf gutes Gelingen :!:
(endlich wäre mein Problem gelöst)

Re: Zulassung durch STVA

Verfasst: 26.09.2009 09:47
von Rene
greyimporter hat geschrieben:Der TÜV bestätigt für viel Geld für tausende SEG Kilometer nur eine Momentaufnahme. Ich dagegen sorge eigenverantwortlich für den laufend verkehrsicheren und STVO konformen Zustand.
Zur restlosen Klärung der Zulassungsfrage habe ich nochmal an Herrn Weber vom Verkehrsministerium geschrieben. Diesmal hab ich das Wort Zulassung vermieden und explizit nach TÜV Vorführung und Betriebserlaubnis gefragt, wenn vom Hersteller bei Selbstimporten keine allgemeine Betriebserlaubnis auf Deutschem Formblatt beigegeben wurde.
Diese ABE vom Hersteller oder Generalimporteur ist sicher der Punkt, oder ist schon mal jemand mit einem neuen Mofa zu TÜV und Zulassung gefahren? Kennzeichen dran und los doch!
Frage ist nur, wie kommen wir zu dem Wisch. Vielleicht doch vom Importeur gegen ein kleines Entgelt.

Hallo greyimporter.

Was gibt es denn da zu klären? Fakt ist, das es eine Bundeseinheitliche Zulassung gibt die auch für dich gilt, da ist nix mit "Ich dagegen sorge eigenverantwortlich für den laufend verkehrsicheren und STVO konformen Zustand" und was der Tüv macht ist mir egal. ABE vom Hersteller ?????? Hallo ------- :?:

Sorry das ich das erwähnen muss, aber ich glaube dir fehlt irgendwie der Durchblick in der ganzen Sache.

Die Fragen und dein angesprochenes Thema ist hier im Forum schon tausendfach abgehandelt worden, einfach mal hier alles zu deinem Thema in Ruhe durchlesen. :idea:


Gruß
Rene :-)

Re: Zulassung durch STVA

Verfasst: 29.09.2009 20:02
von greyimporter
Lieber Rene,

ich glaube dir fehlt hier die Leseruhe. Ich habe keine Frage gestellt sondern eingangs nur Volkers hohe Kosten dem Verkehrsministerium mit ein paar passenden Wörtchen hingeworfen. Die überraschende Nachricht machte dann nochmal ein Anschreiben nötig, aber wenn euch die Antwort nicht mehr interessiert... tummeln sich wohl nur Segway Vertriebspartner hier.

Wo ist denn dein Problem wenn jemand bei anderen Beiträgen eine Kleinigkeit und ein paar persönliche Gedanken dazu schreibt? Einen Originaltext aus dem Bundesverkehrsministerium hab ich hier sonst noch nicht gefunden.

TÜV ABE - Textfragmente aus dem Zusammenhang reißen... wohl tatsächlich noch nie ein vergleichbares Moped in den Verkehr gebracht?

Hier geht es doch nicht mehr um meinen i2 sondern um die preisgünstigere Seg Zukunft in Deutschland.

Re: Zulassung durch STVA

Verfasst: 29.09.2009 22:19
von Rene
Hallo greyimporter,
habe deinen Beitrag so gelesen, als wenn Dir der Tüv nichts angeht und du selber dafür sorgen wolltest, das dein Segway Straßenverkehrstauglich ist. Sorry, wenn ich das falsch verstanden habe.
Übrigens, hier im Forum sind viele so wie auch ich, die keine Händler oder Verleiher sind.

Gruß
Rene ;-)

Re: Zulassung durch STVA

Verfasst: 09.10.2009 19:04
von Volker
Hallo hallo, immer Ruhe bewaren.
Bei ALLEN Neuzulassungen werden nur noch die Kosten der Zulassung 39,80 EUR erhoben.
Ausnahmegenehmigungen ( 75 EUR )ist vorbei.

Gruß

Re: Zulassung durch STVA

Verfasst: 09.10.2009 20:46
von EBA
Hallo, ich bin neu hier und will mir 2 Segways I2 zulegen.
Was versteht man unter "Zulassung"? Ich ging davon aus, daß das Gerät die Zulassung hat.
Ist es nicht so, daß nur aus dem Ausland importierte Segways eine individuelle Zulassung brauchen?
Soweit ich das verstanden habe, benötigt das Gerät doch nur ein Versicherungskennzeichen.... ist das falsch?
Danke für kompetente Antworten.
Gruß EBA