Seite 1 von 1

Darf ich denn nun von dem einen Bundesland ins andere ?

Verfasst: 26.07.2009 08:43
von schlossi
ja hallo...

...ist es denn jetzt möglich,- falsch nicht möglich sondern ERLAUBT mit einem bereits zugelassenen segway (mit "alter ausnahmegenehmigung, tüv-gutachten und versicherungskennzeichen) "bundeslandbergreifend" zu fahren ?

oder was müsste ich für den urlaub in zb niedersachsen tun damit ich nicht in gesetzeskonflikten versinke ?


gruss

Re: Darf ich denn nun von dem einen Bundesland ins andere ?

Verfasst: 26.07.2009 09:02
von Rene
schlossi hat geschrieben:ja hallo...
...ist es denn jetzt möglich,- falsch nicht möglich sondern ERLAUBT mit einem bereits zugelassenen segway (mit "alter ausnahmegenehmigung, tüv-gutachten und versicherungskennzeichen) "bundeslandbergreifend" zu fahren ?
oder was müsste ich für den urlaub in zb niedersachsen tun damit ich nicht in gesetzeskonflikten versinke ?
gruss
Hallo Schlossi,

du kannst nun ÜBERALL in Deutschland mit deinem Segway (max. Breite 0,7m) fahren. Sofern noch nicht geschehen, solltest du seitlich die in der Verordnung geforderten Reflektoren anbringen, Beleuchtung und Klingel waren ja schon vorher nötig.

Die Ausnahmegenehmigung kannst du bei dir zu Hause in die Schublade legen. Wichtig ist, das du dein Tüv-Gutachten (welches deine Betriebserlaubnis ist) mitführst.

Gruß aus Bielefeld

Rene :smile: