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Eigner Segway im Ausland fahren

Verfasst: 23.06.2009 18:42
von Segleulux
Hallo,
Was wenn ich meinen Segway im Ausland fahren will?

Ich möchte demnächst mit Freunden eine Tour von Luxemburg aus, entlang der Mosel ins deutsche Grenzgebiet machen. Da ja in Deutschland der Seg eine Ausnahmegenehmigung braucht, und wir in Luxemburg nicht, wie sieht es dann aus?
Ich könnte mir vorstellen dass das evtl. ein Problem wäre. Adererseits frage ich mich ob ich als nicht in Deutschland wohnender überhaupt eine Ausnahmegenehmigung bekomme.
Villeicht hat jemand Erfahrung damit und kann mir Weiterhelfen.
Ich möchte den Seg nicht bis zur luxemburgischen Grenze hinter mir herziehen b.z.w. gar eine Beschlgnahme des Gerätes riskieren.
Danke für eure Meinungen und Erfahrungen.
PC

Re: Eigner Segway im Ausland fahren

Verfasst: 23.06.2009 21:41
von Rene
Hallo.

Bei uns in Deutschland ist das so, das für jedes Bundesland eine eigene Ausnahmegenehmigung benötigt wird.
Wenn ich an der Landesgrenze zu Niedersachsen in NRW wohne und eine Ausnahmegenehmigung für NRW besitze,
darf ich damit nicht über die Landesgrenze hinweg in Niedersachsen fahren. Muss also für Niedersachsen eine
zusätzliche Ausnahmegenehmigung besitzen.

So ist as auch wenn du mit deinem Segway nach Deutschland in ein Bundesland hinein fährst.

Gruß
Rene :-)

Re: Eigner Segway im Ausland fahren

Verfasst: 24.06.2009 06:07
von Fliegentod
ist das wirklich (für ausländer) so?

ich erinnere an meinen vergleich mit den harley-teilen: wirst du denn an der grenze wirkich wieder weggeschickt, wenn du z.b. mit einer umgebauten karre aus dem ausland einreisen willst, an der teile verbaut sind, die ein deutscher in deutschland nicht zugelassen bekommt?

evtl. musst du mit dem seggi quasi direkt über die grenze fahren anstatt ihn im kofferraum nur rüberzutransportieren :-)


klarheit bringt wahrscheinlich nur eine formelle anfrage bei den maßgeblichen amts- und würdenträgern...

Re: Eigner Segway im Ausland fahren

Verfasst: 24.06.2009 22:10
von Rene
Fliegentod hat geschrieben:ist das wirklich (für ausländer) so?
ich erinnere an meinen vergleich mit den harley-teilen: wirst du denn an der grenze wirkich wieder weggeschickt, wenn du z.b. mit einer umgebauten karre aus dem ausland einreisen willst, an der teile verbaut sind, die ein deutscher in deutschland nicht zugelassen bekommt?evtl. musst du mit dem seggi quasi direkt über die grenze fahren anstatt ihn im kofferraum nur rüberzutransportieren :-) klarheit bringt wahrscheinlich nur eine formelle anfrage bei den maßgeblichen amts- und würdenträgern...
Hallo,
bei uns hier in Deutschland sind alle Menschen gleich, (fast gleich = Diplomaten) und alle die bei uns mit einem Fahrzeug auf öffentlicher Fläche fahren haben die gleichen Rechte "und " die gleichen Pflichten.

Gruß
Rene aus NRW

Re: Eigner Segway im Ausland fahren

Verfasst: 13.08.2009 05:00
von heinzeheinz
Hallo,
dass ist so nicht richtig!
Als "Nichtdeutscher" (ständiger Wohnsitz im Ausland) muß ich mein Fahrzeug NICHT den deutschen Bestimmungen anpassen!
Wichtig ist, dass es im Heimatland den Bestimmungen entspricht!
Es wäre ja sonst vielen Ausländern nicht möglich hier Urlaub zu machen, oder Durchzureisen.
Bleibe ich mit einem ausländischem KFZ länger als drei Monate in Deutschland, muß ich (beim Hauptzollamt) Straßennutzungsgebühr bezahlen.
(Anteilmäßig unserer KFZ - Steuer)
Viel Spaß in deutschen Landen :smile:
Gruß vom Heinze

Re: Eigner Segway im Ausland fahren

Verfasst: 14.08.2009 17:10
von seggi
... wie ist dann dass bei mir als Österreicher??? Darf ich in Deutschland ohne Klingel, Licht, Zulassung fahren?

Re: Eigner Segway im Ausland fahren

Verfasst: 14.08.2009 19:23
von Segleulux
Danke für eure Hilfe,
Alle unsere Seg's sind in Luxemburg registriert und gelten somit als Fahrrad mit Elektroantrieb, Versicherungsschutz ist über die Haftpflichtversicherung gegeben, zusätzlich haben sie noch eine Art "Vollkaskoversicherung".
Somit kann ich ja jetzt beruhigt ins Grenzgebiet fahren, und wenn das so ist, werde ich demnächst auch mal nach Trier oder Köln kommen, natürlich immer mit 2-Rädriger Begleitung.

Re: Eigner Segway im Ausland fahren

Verfasst: 16.08.2009 11:23
von Forwarder
Segleulux hat geschrieben:Danke für eure Hilfe,
Alle unsere Seg's sind in Luxemburg registriert und gelten somit als Fahrrad mit Elektroantrieb, Versicherungsschutz ist über die Haftpflichtversicherung gegeben, zusätzlich haben sie noch eine Art "Vollkaskoversicherung".
Somit kann ich ja jetzt beruhigt ins Grenzgebiet fahren, und wenn das so ist, werde ich demnächst auch mal nach Trier oder Köln kommen, natürlich immer mit 2-Rädriger Begleitung.
Hallo Segelux,

wenn Du nach Köln kommst, sag vorher Bescheid, dann kann ich eine Tour organisieren - schön den Rhein entlang, über Brücken, durch Parks, die Altstadt etc. Vielleicht bekommen wir auch noch ein paar Leute dazu, dann wird's lustiger.

Re: Eigner Segway im Ausland fahren

Verfasst: 16.08.2009 18:05
von seggi
heinzeheinz hat geschrieben:Hallo,
dass ist so nicht richtig!
Als "Nichtdeutscher" (ständiger Wohnsitz im Ausland) muß ich mein Fahrzeug NICHT den deutschen Bestimmungen anpassen!
Wichtig ist, dass es im Heimatland den Bestimmungen entspricht!
Es wäre ja sonst vielen Ausländern nicht möglich hier Urlaub zu machen, oder Durchzureisen.
Bleibe ich mit einem ausländischem KFZ länger als drei Monate in Deutschland, muß ich (beim Hauptzollamt) Straßennutzungsgebühr bezahlen.
(Anteilmäßig unserer KFZ - Steuer)
Viel Spaß in deutschen Landen :smile:
Gruß vom Heinze

... kann mir das jemand bestätigen?!? Wäre super für mich!!!

Re: Eigner Segway im Ausland fahren

Verfasst: 16.08.2009 20:12
von heinzeheinz
Hallo Seggi,
ich weiß das aus eigener Erfahrung!
Ich bin viele Jahre mit Motorrädern und Autos in Berlin gefahren, die hier unmöglich zugelassen worden wären.
Immer Gesetzeskonform!! (wie ein Gerichtsurteil bestätigte)
Mir wollte man die Fahrten mit diesen Fahrzeugen untersagen, weil ich meinen Zweitwohnsitz in Berlin habe. (Hauptwohnsitz USA)
Das Gericht war der Auffassung, nur der Hauptwohnsitz ist maßgebend!!
Also, gute Fahrt :D
Gruß vom Heinze