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Segway mit Hänger in NRW

Verfasst: 04.06.2009 20:50
von FonKEYonE
Hallo liebe Glider,
habe jetzt mal ne Rechtsfrage:
Darf man in NRW mit der Ausnahmegenehmigung seinen Segway mit Anhänger fahren?
Ich habe nämlich weder in meiner Ausnahmegenehmigung noch in meinem TÜV Bericht irgend etwas davon gelesen, daß ein Anhänger nicht erlaubt ist.
Soweit ich weiß muss der Anhänger nur ein Rücklicht und Reflektoren haben, das wäre es aber dann.

Kann dies jemand aus NRW bestätigen?
Bei REAL gab es nämlich einen Fahrradanhänger für 39,90€ im Angebot (incl. Kupplung ), welchen ich zum Einkaufen nutzen möchte.
Ich muss nur noch eine ander Deichsel machen, die Kupllung wird gerade von dem Schlosser meines Vertrauens umgebaut, um sie an den beiden M5 Schr4auben zu nutzen.

Gruß

Thomas a.k.a. FonKEYonE