...mit inkrafttreten der bundesweiten zulassung erlischt ihre ausnahmegenehmigung... (war klar, stand so in der ausnahmegenemigung)
...umschreibung der erloschenen betriebserlaubnis bis zum 01.09.09, bis dahin wird die ausgelaufene betriebserlaubnis weiterhin anerkannt... (immerhin ne übergangsfrist)
...zur erlangung einer neuen betriebserlaubnis wenden sie sich erneut an einen technischen sachverständigen... (nochmal TÜV-gebühren!?
![traurig :-(](./images/smilies/e_sad.gif)
...vorab benötigen sie vom hersteller einen nachweis über die elektromagnetische verträglichkeit... (hat die evtl. jemand und stellt sie mir freundlicherweise als pdf oder papierkopie zur verfügung? vielleicht kann man das dokument ja hier im forum zum download hosten!?)
danke & gruß
andreas
ps: bitte keine häme von wegen "...hättste mal beim offiziellen importeur gekauft, dann hättste jetzt auch zugriff auf die EMV-bescheinigung..."