Liebe Segwayfreunde,
die StVZO - jeder weiß wovon die Rede ist, aber die wenigsten haben sie je gesehen.
Was bedeutet eigentlich der Hinweis in den Ausnahmegenehmigungen "in Anlehnung an § XY" oder "ergänzend zu § Z"?
Wir haben mal nachgeschaut und dabei eine Datei gefunden, die die komplette StVZO mit 283 Seiten bei einer Dateigröße von nur 647 kb umfaßt!
Hier kann nun jeder von Euch selbst mal nachschauen, was denn Sache ist.
Ach ja, wo? Auf unserer Website http://www.axperts.de unter Auswahlpunkt "Dokuthek"
Viel Spaß beim Stöbern.
Gruß Dierk
StVZO bei AX
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