Im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) in Hessen ist die Mitnahme eines Segway nicht gestattet.
(der RMV koordiniert und organisiert den regionalen Bus- und Bahnverkehr auf rund 14.000 Quadratkilometern. Das sind rund zwei Drittel der Fläche des Bundeslandes Hessen.)
Als Fahrräder gelten einsitzige Zweiräder, Tandems sowie Fahrräder mit elektromotorischem Hilfsantrieb, wenn sie nicht unter die EU-Richtlinie 2002/24/EC fallen und somit keine Zulassung benötigen (Pedelecs). Alle sonstigen Fahrzeuge mit Motorausrüstung sowie Sonderkonstruktionen (z.B. Zwei räder mit langem Radstand und Lastenräder) sind von der Mitnahme ausgeschlossen. Zusammengeklappte Fahrräder gelten als Handgepäck.
Die Mitnahme von Segways ist somit nicht gestattet.