Übernahme gebrauchtes Segway
Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
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- Beiträge: 1
- Registriert: 30.03.2014 15:14
Übernahme gebrauchtes Segway
Hallo liebe Segway-Gemeinde,
ich bin seit gestern stolzer Besitzer eines gebrauchten Segway i2.
Leider blicke ich bei den ganzen Bedingungen, Regelungen und Vorschriften noch nicht wirklich durch und benötige daher ein bisschen Hilfe.
Für das Segway habe ich neben den diversen Anleitungen noch folgende zulassungsrelevante(?) Dokumente bekommen:
1) Gutachten gemäß § 21 StVZO i.V.m. § 4 FZV / Einzelgenehmigung nach § 4 FZV (TÜV HANSE) (ausgestellt auf den Namen des Verkäufers)
2) Ausnahmegutachten § 70 StVZO (TÜV HANSE)
3) Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO, § 47 FZV und § 46 StVO (befristet bis 31.12.2010)
Soweit ich die Rechtslage verstanden habe, ersetzt ja die bundesweite "Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr" die Dokumente (2) und (3). Ist es daher nun ausreichend, neben einem neuen Versicherungskennzeichen die Einzelgenehmigung (1) beim Straßenverkehrsamt auf meinen Namen umschreiben zu lassen? Oder muss ich mit einer erneuten TÜV Vorführung rechnen?
Schon mal Danke vorab für eure Hilfe.
ich bin seit gestern stolzer Besitzer eines gebrauchten Segway i2.
Leider blicke ich bei den ganzen Bedingungen, Regelungen und Vorschriften noch nicht wirklich durch und benötige daher ein bisschen Hilfe.
Für das Segway habe ich neben den diversen Anleitungen noch folgende zulassungsrelevante(?) Dokumente bekommen:
1) Gutachten gemäß § 21 StVZO i.V.m. § 4 FZV / Einzelgenehmigung nach § 4 FZV (TÜV HANSE) (ausgestellt auf den Namen des Verkäufers)
2) Ausnahmegutachten § 70 StVZO (TÜV HANSE)
3) Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO, § 47 FZV und § 46 StVO (befristet bis 31.12.2010)
Soweit ich die Rechtslage verstanden habe, ersetzt ja die bundesweite "Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr" die Dokumente (2) und (3). Ist es daher nun ausreichend, neben einem neuen Versicherungskennzeichen die Einzelgenehmigung (1) beim Straßenverkehrsamt auf meinen Namen umschreiben zu lassen? Oder muss ich mit einer erneuten TÜV Vorführung rechnen?
Schon mal Danke vorab für eure Hilfe.
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- Beiträge: 3
- Registriert: 11.12.2014 06:41
Re: Übernahme gebrauchtes Segway
Ich hoffe, ich hab das alles richtig verstanden, bin nämlich ebenfalls Newbie und stehe vor ähnlichen Wissensdefiziten.
Also, das ist mein "Wissensstand" nach tagelangen Recherchen:
Für ein i2 mit TÜV-Kit braucht man laut der bundesweiten "Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr" nur ein Versicherungskennzeichen.
Ich verstehe das so, dass keine Zulassung beim Amt nötig ist. Man braucht also nur die Pflichtversicherung, der Versicherer muss dem Kraftfahrt-Bundesamt die Halterdaten übermitteln und gut is.
Stimmt das so?
Also, das ist mein "Wissensstand" nach tagelangen Recherchen:
Für ein i2 mit TÜV-Kit braucht man laut der bundesweiten "Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr" nur ein Versicherungskennzeichen.
Ich verstehe das so, dass keine Zulassung beim Amt nötig ist. Man braucht also nur die Pflichtversicherung, der Versicherer muss dem Kraftfahrt-Bundesamt die Halterdaten übermitteln und gut is.
Stimmt das so?
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- Beiträge: 39
- Registriert: 21.07.2011 11:19
Re: Übernahme gebrauchtes Segway
Ich habe einen Gebrauchten mit allen Papieren seit August. Musste mir nur ein Mofakennzeichen von der Versicherung holen.
Habe viel Spass seit dem. Segwayfahren macht süchtig. Jawoll
Habe viel Spass seit dem. Segwayfahren macht süchtig. Jawoll
Einen sonnigen Gruß
vom Seestern
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- Beiträge: 530
- Registriert: 15.10.2009 16:29
Re: Übernahme gebrauchtes Segway
Stimmt nicht ganz. Mit dem TÜV - Bericht mußt Du zum Straßenverkehrsamt. Dort mußt Du Dir eine Betriebserlaubnis für Dein Seggi holen. Kostet in der Regel 10 €.dmblue hat geschrieben:Ich hoffe, ich hab das alles richtig verstanden, bin nämlich ebenfalls Newbie und stehe vor ähnlichen Wissensdefiziten.
Also, das ist mein "Wissensstand" nach tagelangen Recherchen:
Für ein i2 mit TÜV-Kit braucht man laut der bundesweiten "Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr" nur ein Versicherungskennzeichen.
Ich verstehe das so, dass keine Zulassung beim Amt nötig ist. Man braucht also nur die Pflichtversicherung, der Versicherer muss dem Kraftfahrt-Bundesamt die Halterdaten übermitteln und gut is.
Stimmt das so?
Du bekommst zwar auch ohne Betriebserlaubnis ein Versicherungskennzeichen. Im Schadensfall ist die Versicherung aber ungültig, da keine Betriebserlaubnis für Dein Seggi vorliegt. Also trotz Nummernschild quasi ohne Versicherungsschutz.
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- gold-member
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Re: Übernahme gebrauchtes Segway
Das stimmt aber ebenfalls nicht ganz: Ein Versicherer ist zur Leistung verpflichtet, selbst dann wenn KEINE Betriebserlaubnis besteht! Hierzu hatte unser Mitstreiter 'thomas' bereits vor einigen Jahren ein letztinstanzliches Urteil erstritten; ich denke diese respektable Leistung sollte nun jedem hier im Forum hinreichend bekannt sein.Hexe hat geschrieben:Im Schadensfall ist die Versicherung aber ungültig, da keine Betriebserlaubnis für Dein Seggi vorliegt. Also trotz Nummernschild quasi ohne Versicherungsschutz.
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- Beiträge: 530
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Re: Übernahme gebrauchtes Segway
Sicher, nur das die Versicherung dann sicherlich die Mücken zurückfordern wird. Und das zu recht.
Jeder so wie er möchte. So spart man sich immerhin 10 Euro. Was ist da schon ein jahrelanger Rechtsstreit mit unkalkulierbaren Folgekosten.....
Jeder so wie er möchte. So spart man sich immerhin 10 Euro. Was ist da schon ein jahrelanger Rechtsstreit mit unkalkulierbaren Folgekosten.....
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Re: Übernahme gebrauchtes Segway
Beitrag von Infinity553 »
Oder man hat Glück, die wissen nicht was sie da eigentlich stempeln und machen das gratis, wie in meinem Fall :D
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- Beiträge: 42
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Re: Übernahme gebrauchtes Segway
Beitrag von Infinity553 »
Ne, aber fast genau so schlimm, aus den USA.
Käme es vom Mond wäre es Reichsdeutsch, muss man wissen!
Sorry, das Zitat von dem Spinner konnte ich mir nicht verkneifen
Käme es vom Mond wäre es Reichsdeutsch, muss man wissen!
Sorry, das Zitat von dem Spinner konnte ich mir nicht verkneifen
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