Hallo an die Segforum-Mitglieder!
In Deutschland ist für Krafträder (Motorräder, Mofas) das Fahren mit Licht auch am Tag vorgeschrieben.
Gilt diese Regelung auch für Segways?
Evt. nur in Bayern, da dort ein Segway wie ein Mofa eingestuft wird?
Gibt es schon Erfahrungen mit der Polizei?
Gruß Frieder
Krafträder fahren am Tag mit Licht - Segways auch?
Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
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Re: Krafträder fahren am Tag mit Licht - Segways auch?
Hi Frieder,
hier in NRW hat ein Seg. wie ein Fahrrad beleuchtet zu werden. Ergo kein Licht bei "ausreichenden Sichtverhältnissen" nach StVo vorgeschrieben.
LG Hufi
hier in NRW hat ein Seg. wie ein Fahrrad beleuchtet zu werden. Ergo kein Licht bei "ausreichenden Sichtverhältnissen" nach StVo vorgeschrieben.
LG Hufi
- Gawrisch
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Re: Krafträder fahren am Tag mit Licht - Segways auch?
Müssen Leichtmofas auch tagsüber das Licht eingeschaltet haben ? Die fahren ja auch nur 20 km/h...
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Re: Krafträder fahren am Tag mit Licht - Segways auch?
Hallo Frieder,
also die Bayern haben wie immer ihr Problem mit dem Segway. Von der Fahrzeugart und Fahrerlaubnis behandeln sie es wie ein Mofa, JEDOCH muss die Ausstattung nur dem § 67 StVZO (lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern) entsprechen bzw. muss ein Segway ausgestattet sein.
Daraus ergibt sich, dass man kein Licht am Tage braucht, da es sich ja beim § 67 um Fahrräder handelt.
Man kann also sagen, dass der Segway in Bayern eine Mischung aus Mofa und Fahrrad mit Elektromotor ist. Würde er dann vielleicht 20,1 km/h laufen und nicht 20,0 km/h (die Betonung liegt auf der Kommastelle), dass wären wir in der gesetzlichen Helmpflicht!!!
Weil du das Thema Polizei erwähnt hast. Die bayerische Polizei lehnt den Segway ab, da beim Probeversuch der Hamburger Polizei wohl ein paar auf die Schn... gefallen sind. Weiterhin seien die Wartungs- und Folgekosten (z.B. für neue Akkus) viel zu hoch.
Gruß aus Nürnberg
DjMaddes
also die Bayern haben wie immer ihr Problem mit dem Segway. Von der Fahrzeugart und Fahrerlaubnis behandeln sie es wie ein Mofa, JEDOCH muss die Ausstattung nur dem § 67 StVZO (lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern) entsprechen bzw. muss ein Segway ausgestattet sein.
Daraus ergibt sich, dass man kein Licht am Tage braucht, da es sich ja beim § 67 um Fahrräder handelt.
Man kann also sagen, dass der Segway in Bayern eine Mischung aus Mofa und Fahrrad mit Elektromotor ist. Würde er dann vielleicht 20,1 km/h laufen und nicht 20,0 km/h (die Betonung liegt auf der Kommastelle), dass wären wir in der gesetzlichen Helmpflicht!!!
Weil du das Thema Polizei erwähnt hast. Die bayerische Polizei lehnt den Segway ab, da beim Probeversuch der Hamburger Polizei wohl ein paar auf die Schn... gefallen sind. Weiterhin seien die Wartungs- und Folgekosten (z.B. für neue Akkus) viel zu hoch.
Gruß aus Nürnberg
DjMaddes
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