Hallo zusammen,
Kurze Frage : brauche ich wenn ich vor 1965 geboren bin zum Führen des Segways einen Führerschein?
Führerschein
Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
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- heinzeheinz
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Re: Führerschein
Beitrag von heinzeheinz »
Nein!
Es gibt immer zwei Meinungen:
die Falsche und Meine
die Falsche und Meine
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Re: Führerschein
Ja!
Ich habe mich diesbezüglich schriftlich an unsere hiesige Polizeidirektion in NRW gewandt.
Du brauchst auch dann einen Führerschein. Die Mofa Regelung bis 125ccm bei Geburtsdatum vor dem 1.4.1965 greift hier nicht.
Ich habe mich diesbezüglich schriftlich an unsere hiesige Polizeidirektion in NRW gewandt.
Du brauchst auch dann einen Führerschein. Die Mofa Regelung bis 125ccm bei Geburtsdatum vor dem 1.4.1965 greift hier nicht.
- Wendelstein
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Re: Führerschein
Beitrag von Wendelstein »
Führerschein ist in Deutschland nicht unbedingt notwendig, es genügt schon die Mofa-Prüfbescheinigung. Ein bisschen Googeln schafft sofort Klarheit:
Aus der Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr (Mobilitätshilfenverordnung - MobHV); siehe http://www.gesetze-im-internet.de/mobhv ... 10009.html:
§ 3 Berechtigung zum Führen Für das Führen einer Mobilitätshilfe gilt die Fahrerlaubnis-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung mit der Maßgabe, dass für das Führen einer Mobilitätshilfe mindestens die Berechtigung zum Führen eines Mofas nachzuweisen ist.
Aus Mitteilungen der Juristischen Zentrale des ADAC, Dokument GAUE Nr. 23/2009 28.07.2009 Kö; siehe http://seg2go.de/images/pdf/adac-elektr ... erkehr.pdf:
Elektronische Mobilitätshilfen im öffentlichen Verkehr ... Das Führen einer Mobilitätshilfe setzt mindestens die Berechtigung zum Führen eines Mofas voraus (§ 3 MobHV). Diese kann durch Vorlage einer Mofa-Prüfbescheinigung, einer Fahrerlaubnis nach § 4 FeV oder einer ausländischen Fahrerlaubnis nachgewiesen werden. Die Privilegierung der Mofafahrer, die vor dem 01.04.1965 geboren wurden (§ 76 Nr. 3 FeV), gilt für die Mobilitätshilfe nicht. ...
Aus der Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr (Mobilitätshilfenverordnung - MobHV); siehe http://www.gesetze-im-internet.de/mobhv ... 10009.html:
§ 3 Berechtigung zum Führen Für das Führen einer Mobilitätshilfe gilt die Fahrerlaubnis-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung mit der Maßgabe, dass für das Führen einer Mobilitätshilfe mindestens die Berechtigung zum Führen eines Mofas nachzuweisen ist.
Aus Mitteilungen der Juristischen Zentrale des ADAC, Dokument GAUE Nr. 23/2009 28.07.2009 Kö; siehe http://seg2go.de/images/pdf/adac-elektr ... erkehr.pdf:
Elektronische Mobilitätshilfen im öffentlichen Verkehr ... Das Führen einer Mobilitätshilfe setzt mindestens die Berechtigung zum Führen eines Mofas voraus (§ 3 MobHV). Diese kann durch Vorlage einer Mofa-Prüfbescheinigung, einer Fahrerlaubnis nach § 4 FeV oder einer ausländischen Fahrerlaubnis nachgewiesen werden. Die Privilegierung der Mofafahrer, die vor dem 01.04.1965 geboren wurden (§ 76 Nr. 3 FeV), gilt für die Mobilitätshilfe nicht. ...
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Re: Führerschein
Hallo Zusammen,
ich bin neu hier im Forum und möchte mich schon jetzt recht herzlich
für die fachliche Hilfe und eure hoffentlich zahlreichen Antworten in der
Zukunft bedanken,.
Mein Sohn und ich sind im Urlaub auf Segways X2 gefahren und wurden
vom Virus infiziert.
Wir möchten uns demnächst 2 Segways kaufen und wie ich das hier so lese
kann ich das I2 sofern ich es zulasse auf der Strasse mit meinem normalen
Führerschein für das Auto fahren, mein Sohn wird erst nächstes Jahr 14
und muss hierfür die Mofaführerscheinprüfung machen.
1. ) Liege ich damit richtig ?
2.) Darf man den X2 nur auf Privatgelände, Wald und Wiese fahren und was würde schlimmstenfalls
passieren wenn man mal kurz zum Bäcker fährt und damit "erwischt" wird?
3.) Gibt es außer führerschein und Zulassung noch andere rechtliche Dinge zu beachten ?
Ich entschuldige mich schon jetzt bei den alten Hasen hier, die über solche Fragen
wahrscheinlich nur den Kopf schütteln, würde mich aber über freundliche Antworten
sehr freuen.
Danke Markus
ich bin neu hier im Forum und möchte mich schon jetzt recht herzlich
für die fachliche Hilfe und eure hoffentlich zahlreichen Antworten in der
Zukunft bedanken,.
Mein Sohn und ich sind im Urlaub auf Segways X2 gefahren und wurden
vom Virus infiziert.
Wir möchten uns demnächst 2 Segways kaufen und wie ich das hier so lese
kann ich das I2 sofern ich es zulasse auf der Strasse mit meinem normalen
Führerschein für das Auto fahren, mein Sohn wird erst nächstes Jahr 14
und muss hierfür die Mofaführerscheinprüfung machen.
1. ) Liege ich damit richtig ?
2.) Darf man den X2 nur auf Privatgelände, Wald und Wiese fahren und was würde schlimmstenfalls
passieren wenn man mal kurz zum Bäcker fährt und damit "erwischt" wird?
3.) Gibt es außer führerschein und Zulassung noch andere rechtliche Dinge zu beachten ?
Ich entschuldige mich schon jetzt bei den alten Hasen hier, die über solche Fragen
wahrscheinlich nur den Kopf schütteln, würde mich aber über freundliche Antworten
sehr freuen.
Danke Markus
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