ACHTUNG - Ausnahmegenehmigung/Zulassung in HESSEN !!!
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ACHTUNG - Ausnahmegenehmigung/Zulassung in HESSEN !!!
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Re: ACHTUNG - Ausnahmegenehmigung/Zulassung in HESSEN !!!
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h ??? Ähm.... ???!!
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Re: ACHTUNG - Ausnahmegenehmigung/Zulassung in HESSEN !!!
Beitrag von funky-move.de »
Ihr könnt den Turtle-Mode ja auf 11 kmh stellen - das merken die vielleicht gar nicht
gratuliere den Hessen - dann kann es ja los gehen...
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- Turtle No. 14
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Re: ACHTUNG - Ausnahmegenehmigung/Zulassung in HESSEN !!!
Beitrag von Turtle No. 14 »
Hallo Sector,
von mir auch herzlichen Glückwunsch zur Ausnahmegenehmigung. Das mit
der Höchstgeschwindigkeit ist aber schon komisch. Die wollen in Hessen
was neues zum blitzen haben.
Gruß Marco
von mir auch herzlichen Glückwunsch zur Ausnahmegenehmigung. Das mit
der Höchstgeschwindigkeit ist aber schon komisch. Die wollen in Hessen
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Gruß Marco
- sector
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Re: ACHTUNG - Ausnahmegenehmigung/Zulassung in HESSEN !!!
danke Marco,
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Re: ACHTUNG - Ausnahmegenehmigung/Zulassung in HESSEN !!!
der haken ist die versicherungsseite. wenn nachgewiesen wird das du einen mit 18 kmh umgemangelt hast aber nur 10 düsen darfst ist das nicht mehr so prickelnd....
leben und leben lassen...
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Re: ACHTUNG - Ausnahmegenehmigung/Zulassung in HESSEN !!!
...danke Rolf, Danke!snake1111 hat geschrieben:der haken ist die versicherungsseite. wenn nachgewiesen wird das du einen mit 18 kmh umgemangelt hast aber nur 10 düsen darfst ist das nicht mehr so prickelnd....
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Re: ACHTUNG - Ausnahmegenehmigung/Zulassung in HESSEN !!!
Beitrag von robberknight »
Ich glaube nicht das die sich vertippt haben ! Ich bin mal auf die bundesweite Zulassung gespannt. Wenn ich da Hessen und das Elend in Bayern zusammen nehme, dann gute Nacht !Gawrisch hat geschrieben:Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h ??? Ähm.... ???!!
Dann wird das nichts mit dem Boom, weil lediglich eine "gehhilfe" möglich ist. Themen wie Fun und sportlich kann man dann vergessen.
(Tschuldigung, wollte hier keine schlechte Stimmung verbreiten vor Weihnachten, ich hoffe inständig das mich mein Bauchgefühl täuscht)
- joe
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Re: ACHTUNG - Ausnahmegenehmigung/Zulassung in HESSEN !!!
Offenbar verstehen die meisten den Satz "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit" nicht. Das bedeutet, dass das Teil technisch nicht in der Lage sein darf, schneller fahren zu können. Eine (einfach zu umgehende) Limitierung per InfoKey fällt ziemlich sicher nicht darunter...
Man darf gespannt sein, wie die z.B. Schweizer diese Forderung umzusetzen gedenken...
--
Johannes
PS: Herzliches Beileid zu dieser Ausnahmegenehmigung!
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Re: ACHTUNG - Ausnahmegenehmigung/Zulassung in HESSEN !!!
Hallo,
Die Probleme der Sondergenehmigung in Hessen, sind hier ja schon besprochen worden.
Trotzdem wollte ich selbst die Erfahrung machen und versuchte heute eine Sondergenehmigung zu bekommen.
Die Dame aus dem Wirtschaftsministerium verwies mich freundlich an das Regierungspräsidium in Darmstadt, die sich um die Erteilung der Sondergenehmigung kümmern.
Die weg zur Sondergenehmigung wurde mir kurz skizziert und erscheint ja recht einfach:
1. Sachverständigengutachten
2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung
3. Haftungsfreistellung
Wie hier schon bekannt liegt das Problem allerdings bei Punkt eins. Der Gutachter muss bestätigen, dass der Segway eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h hat.
Diese Vorgabe käme nicht vom Regierungspräsidium, sondern vom Wirtschaftministerium in Wiesbaden. Auf meine Frage, wie man denn nun seinen Segway zulassen kann, sagte sie mir, dass ich darauf warten muss, bis Segway geschwindigkeitsreduzierte Geräte anbietet.
Das sieht also nicht so vielversprechend aus.
Nun frage ich mich, um man nicht etwas tun kann, um diesen 10km/h Passus aus der Sondergenehmigung herauszubekommen.
Vielleicht sollte man noch mit dem Wirtschaftsministerium in Wiesbaden reden. Vielleicht hilft es ja auch, mal dort vorbeizufahren und denen einen Segway zu zeigen und vorzuführen. Die Dame aus Darmstadt sagte nämlich, dass es die Dinger wohl auch mit Allradantrieb gäbe."
(Den Kommentar, dass man nur im Kreis fahren würde, wenn dem nicht so wäre, habe ich mir verkniffen :D )
Ist Segway Deutschland schon involviert? Kann man die irgendwie unterstützen?
Hat jemand weitere Ideen? ….
Alex
Die Probleme der Sondergenehmigung in Hessen, sind hier ja schon besprochen worden.
Trotzdem wollte ich selbst die Erfahrung machen und versuchte heute eine Sondergenehmigung zu bekommen.
Die Dame aus dem Wirtschaftsministerium verwies mich freundlich an das Regierungspräsidium in Darmstadt, die sich um die Erteilung der Sondergenehmigung kümmern.
Die weg zur Sondergenehmigung wurde mir kurz skizziert und erscheint ja recht einfach:
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Wie hier schon bekannt liegt das Problem allerdings bei Punkt eins. Der Gutachter muss bestätigen, dass der Segway eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h hat.
Diese Vorgabe käme nicht vom Regierungspräsidium, sondern vom Wirtschaftministerium in Wiesbaden. Auf meine Frage, wie man denn nun seinen Segway zulassen kann, sagte sie mir, dass ich darauf warten muss, bis Segway geschwindigkeitsreduzierte Geräte anbietet.
Das sieht also nicht so vielversprechend aus.
Nun frage ich mich, um man nicht etwas tun kann, um diesen 10km/h Passus aus der Sondergenehmigung herauszubekommen.
Vielleicht sollte man noch mit dem Wirtschaftsministerium in Wiesbaden reden. Vielleicht hilft es ja auch, mal dort vorbeizufahren und denen einen Segway zu zeigen und vorzuführen. Die Dame aus Darmstadt sagte nämlich, dass es die Dinger wohl auch mit Allradantrieb gäbe."
(Den Kommentar, dass man nur im Kreis fahren würde, wenn dem nicht so wäre, habe ich mir verkniffen :D )
Ist Segway Deutschland schon involviert? Kann man die irgendwie unterstützen?
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Alex
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Re: ACHTUNG - Ausnahmegenehmigung/Zulassung in HESSEN !!!
Beitrag von Frankfurter »
Hallo Alex,
als "Dein Händler vor Ort" kann ich Dir mitteilen, dass Segway Deutschland eingeschaltet ist und sich sehr bemüht, diese unsinnige Höchstgeschwindigkeit vom Tisch zu bekommen. Da wegen der Wahlen aber derzeit noch unklar ist, wer hier künftig Verkehrsminister ist/wird, musst Du Dich auch deswegen leider noch etwas gedulden.
Darüber hinaus wird mit aller Anstrengung parallel versucht, die bundeseinheitliche Zulassung zu erhalten, die ja letzten November vom Bundesrat beschlossen wurde. Diese wäre zum einen wesentlich kostengünstiger umzusetzen sowie dann auch bundesweit gültig. Mit einer Sondergenehmigung darfst Du nur im jeweiligen Bundesland fahren ...
Auf unserer Webseite gibt es einen kleinen Mail-Verteiler, in den Du Dich gerne eintragen kannst. Wir informieren Dich dann automatisch, sobald es Neues zu berichten gibt. Darüber hinaus bist Du natürlich gerne jederzeit bei uns im Point willkommen.
Grüße,
Frank Kurras
als "Dein Händler vor Ort" kann ich Dir mitteilen, dass Segway Deutschland eingeschaltet ist und sich sehr bemüht, diese unsinnige Höchstgeschwindigkeit vom Tisch zu bekommen. Da wegen der Wahlen aber derzeit noch unklar ist, wer hier künftig Verkehrsminister ist/wird, musst Du Dich auch deswegen leider noch etwas gedulden.
Darüber hinaus wird mit aller Anstrengung parallel versucht, die bundeseinheitliche Zulassung zu erhalten, die ja letzten November vom Bundesrat beschlossen wurde. Diese wäre zum einen wesentlich kostengünstiger umzusetzen sowie dann auch bundesweit gültig. Mit einer Sondergenehmigung darfst Du nur im jeweiligen Bundesland fahren ...
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Frank Kurras
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