Hallo Segway Gemeinde
Ich habe mir im letzten Oktober einen gebrauchten Segway i2 in Bayern, Entschuldigung in Franken, gekauft. Der Segway ist BJ 2008 und ist aktuell noch versichert. Die Versicherung habe ich angeschrieben und über den Eigentümerwechsel informiert, der Vertrag wurde auf mich umgeschrieben.
Jetzt lese ich schon seit geraumer Zeit hier mit und bin mir nicht sicher, ob ich ähnlich wie bei einem Kfz den Segway "ummelden" muss.
Der Segway hat ein Gutachten vom TÜV Süd, auf dem die Betriebserlaubnis eingetragen ist. Weiterhin habe ich ein Gutachten zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO. Diese ist bis zum 31.12.2009 befristet, sollte aber jetzt durch die gesetzlichen Grundlagen nicht mehr erforderlich sein.
Muss ich jetzt, nachdem der Segway nach Hessen "umgezogen" ist, noch irgendwelche Ummeldungen vornehmen oder reichen die vorhandenen Unterlagen aus?
Danke schon mal für eure (hoffentlich zahlreichen) Antworten.
Gruß,
Rinzenprolle
PS: Dieses Thema scheint ja immer wieder hochzukochen, vielleicht kann man ja einen Thread pinnen, in dem die rechtlichen Grundlagen, sowie die notwendigen Schritte beim Kauf eines Segways, erklärt werden.
Zulassung eines gebraucht gekauften Segway?
Versicherungen, Zulassungen, Ausnahmegenehmigungen,etc.
- rinzenprolle
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Re: Zulassung eines gebraucht gekauften Segway?
im Laufe der Jahre haben sich die Gesetze in den Bundesländern mehrfach geändert.
Bei einem I2 ist es lediglich erforderlich ein Gutachten des TÜV zu haben. Wenn du andere Reifen als die werksmäßigen drauf hast, müssen die in den TÜV-Papieren eingetragen sein.
Eine allgemeine Ausnahmegenehmigung ist nicht mehr erforderlich.
Du kannst also unbeschwert auf deutschen Straßen rollen, egal in welchem Bundesland.
Happy gliding.
Bei einem I2 ist es lediglich erforderlich ein Gutachten des TÜV zu haben. Wenn du andere Reifen als die werksmäßigen drauf hast, müssen die in den TÜV-Papieren eingetragen sein.
Eine allgemeine Ausnahmegenehmigung ist nicht mehr erforderlich.
Du kannst also unbeschwert auf deutschen Straßen rollen, egal in welchem Bundesland.
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Re: Zulassung eines gebraucht gekauften Segway?
Beitrag von rinzenprolle »
Warum tauchen dann hier im Forum immer wieder Fragen zur Zulassung auf, wenn alles so einfach ist? Oder ist es regional so unterschiedlich, das Gutachten zu erhalten?
- Gawrisch
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Re: Zulassung eines gebraucht gekauften Segway?
Vieles hat sich noch nicht bei allen TÜV-Stationen herumgesprochen. Die TÜVs handeln den Ablauf meistens unterschiedlich. Zulassen müssen sie aber alle, wenn der Segway verkehrssicher ist (Lampen, Klingel, etc).
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